Ein Hinweisschild macht auf die Leinenpflicht aufmerksam. Hundehalter stehen oft vor der Frage, wo ihr Vierbeiner an die Leine muss und wo er frei laufen darf. Gerade auf Feldern und Wiesen kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen Hundehaltern, Landwirten und anderen Nutzern. Im Folgenden geben wir einen praxisnahen Überblick über die Rechtslage zur Leinenpflicht – mit Schwerpunkt Steiermark und Vergleich zu ganz Österreich – sowie Hinweise auf Haftungsfragen, Gerichtsurteile und Tipps, wie Sie Probleme vermeiden können.
Leinenpflicht in der Steiermark
In der Steiermark müssen Hunde an öffentlich zugänglichen Orten entweder mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden, sodass jederzeitige Beherrschung gewährleistet ist. In Parks gilt zwingende Leinenpflicht – Maulkorb allein reicht dort nicht. Ausnahmen gelten nur für speziell ausgebildete Hunde wie Jagd-, Herden- oder Assistenzhunde während ihrer Arbeit. Welpen oder kleine Hunde sind nicht generell ausgenommen.
Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen Verwaltungsübertretungen dar und können mit Geldstrafen bis zu 2.000 € geahndet werden. Zudem ist eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € Deckungssumme gesetzlich vorgeschrieben. Neu-Hundehalter müssen innerhalb eines Jahres einen Sachkundenachweis erbringen.
Regelungen in anderen Bundesländern
- Wien: Leinen- oder Maulkorbpflicht, für Listenhunde beides verpflichtend. Zusätzlich: Hundeführscheinpflicht und Promillegrenze.
- Niederösterreich: Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet, erhöhte Auflagen für auffällige Hunde.
- Tirol: Einheitliche Regelung für alle Gemeinden. Leinenpflicht im bebauten Gebiet, teilweise auch im Freiland.
- Salzburg: Gemeinden können eigene Regelungen treffen. In der Stadt Salzburg Leinen- oder Maulkorbpflicht.
- Andere Bundesländer: Ähnliche Vorgaben mit regionalen Unterschieden. Häufig Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet.
Hunde auf Feldern, Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen
Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind meist Privatgrund. Es besteht kein generelles Betretungsrecht. Wer Wiesen betritt oder dort Hunde frei laufen lässt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Hundekot auf Futterwiesen kann zu erheblichen Gesundheitsschäden bei Nutztieren führen – daher: Immer entfernen!
Im Jagdgebiet gelten strenge Regeln: Wildernde Hunde dürfen unter Umständen getötet werden. Schon das Herumstreunen abseits von Wegen kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Auch fahrlässiges Verhalten kann strafbar sein.
Haftung bei Hundeschäden
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Hundehalter für Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das bedeutet: Wer seinen Hund nicht ausreichend sichert, muss bei Schäden haften – auch ohne direkte Schuld. Je größer und ungestümer der Hund, desto höher die Anforderungen an die Kontrolle.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Kein Schadenersatz, wenn ein verspielter Hund auf einer Wiese läuft und keine konkrete Gefährdung erkennbar ist.
- Haftung bei Sturz einer Spaziergängerin durch einen freilaufenden Hund, obwohl keine gesetzliche Leinenpflicht bestand.
- Keine Haftung bei Zusammenstoß mit einem Radfahrer, wenn der Hund gehorsam war und der Radfahrer sich verspätet bemerkbar machte.

Verhaltenstipps für Hundehalter
Örtliche Regeln kennen: Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihrer Region.
Im Zweifel anleinen: Besonders bei Begegnungen mit Menschen oder Tieren.
Abrufbarkeit trainieren: Gehorsame Hunde gelten als „virtuell angeleint“.
Privatgrund respektieren: Bleiben Sie auf Wegen und beachten Sie Schilder.
Waldregeln beachten: Jagd- und Wildschutzgesetze einhalten, besonders in der Brut- und Setzzeit.
Hundekot entfernen: Schützt Tiere, Umwelt und verhindert Bußgelder.
Versicherung abschließen: Pflicht in vielen Bundesländern, sinnvoll in jedem Fall.
Freundlich kommunizieren: Rücksichtnahme entschärft viele Konflikte.
Fazit
Die Anleinpflicht bei Hunden – besonders auf Feldern und in der Natur – ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Sie dient dem Schutz aller Beteiligten: von Menschen, Tieren und Umwelt. Mit Umsicht, Rücksicht und rechtlichem Wissen tragen Sie als Hundehalter zu einem harmonischen Miteinander bei. Im Zweifel: Leine dran – Sicherheit geht vor.
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