In Österreich hat sich die Mobilität in den letzten Jahren stark verändert. Neben Autos, Lkw und Mopeds drängen zunehmend neue Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, E-Chopper, Skateboards und Inline-Skates auf die Straßen. Doch wer darf eigentlich wo fahren – auf
Gehwegen, Straßen oder Radwegen? Die Regeln sind unterschiedlich, aber klar definiert.
E-Scooter
Elektrisch betriebene Scooter erreichen in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Nenndauerleistung von 250 Watt. Damit gelten sie laut Gesetz als Fahrräder oder E-Bikes. Sie dürfen daher auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße fahren. Auf Gehsteigen zu fahren ist E-Scootern nicht erlaubt. Wichtig: Wenn ein E-Scooter schneller fährt oder mehr Leistung bringt, gilt er als Kraftfahrzeug und braucht eine Zulassung samt Nummerntafel.
E-Chopper
Diese breiten, meist tief liegenden Fahrzeuge erreichen ebenfalls maximal 25 km/h und unterliegen denselben Regelungen wie E-Scooter. Sie dürfen also auf Radwegen und Straßen fahren, Gehsteige sind auch hier nicht erlaubt. Das gilt ebenso für sogenannte Segways mit einer maximalen Breite von 80 cm.
Inline-Skates
Inline-Skates sind keine Fahrzeuge – Inline-Skater sind Sportler, somit keine Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen. Sie dürfen im Ortsgebiet Radwege benutzen, sofern vorhanden. Auf Gehsteige dürfen sie nur ausweichen, wenn es keine Radwege gibt.
Tretroller
Tretroller, die ohne Motor nur durch Muskelkraft betrieben werden, zählen zu den Kleinfahrzeugen. Sie dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, nicht aber auf Radwegen und Straßen genutzt werden.
Skateboards
Skateboards gelten als Spielgeräte und dürfen daher nur auf Gehsteigen, in Wohnstraßen oder in Fußgängerzonen verwendet werden – nicht jedoch auf Radwegen oder Straßen. In Städten sieht man sie zwar häufig auch im Straßenverkehr, erlaubt ist das jedoch nicht. Bei Gefälle oder starkem Fußgängerverkehr sollten Skateboards ebenfalls nicht benutzt werden.
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