Wer haftet, wenn die Leine reißt?

Leinenverschluss bricht: Nach einem Hunde-Zwischenfall in Graz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt: Nicht jedes Missgeschick beim Gassigehen führt automatisch zu Schadenersatz. Bricht ein Leinenverschluss unerwartet und kommt es in der Folge zu einem Unfall, haftet die Halterin nicht, wenn ihr kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist.

Ausgangspunkt war ein Vorfall mit einem Berner Sennenhund. Beim Spaziergang versagte der Kunststoffverschluss der Leine, der Hund lief auf einen anderen Hund zu. Im daraus resultierenden Gerangel kam eine Passantin zu Sturz und verletzte sich. Sie forderte rund 10.800 Euro Schadenersatz.

Sowohl das Bezirksgericht Graz-Ost als auch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wiesen die Klage ab. Der Fall landete dennoch beim OGH, um grundsätzlich zu klären, ob es bereits als Verschulden gilt, wenn ein Hund nicht auf Zuruf reagiert.

Der OGH bestätigte die Vorinstanzen: Zwar müssen Tierhalter die objektiv gebotene Sorgfalt einhalten und deren Einhaltung auch beweisen. Misslingt dieser Beweis, haften sie grundsätzlich auch für subjektiv nicht vorwerfbares Verhalten. Gleichzeitig dürften die Anforderungen an Tierhalter aber nicht überspannt werden.

Im konkreten Fall war der Hund üblicherweise gehorsam, ordnungsgemäß angeleint und mit einem zur Größe passenden Verschluss gesichert. Dass dieser bricht, sei nicht vorhersehbar gewesen. Daher liege kein haftungsbegründender Sorgfaltsverstoß vor. Unerheblich sei auch, dass der Hund in der Situation nicht auf Zuruf hörte.

Ergebnis: Die Hundehalterin muss keinen Schadenersatz leisten.

Link zur OGH Entscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20260120_OGH0002_0020OB00214_25X0000_000/JJT_20260120_OGH0002_0020OB00214_25X0000_000.pdf

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt ein ausgewähltes Thema, das auszugsweise und überblicksmäßig dargestellt wird, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat oder gewährleisten kann. Er ersetzt keinesfalls individuelle Rechtsberatung, die wir ausdrücklich empfehlen, und für die wir gerne zur Verfügung stehen. Telefon: 0316 / 207 207 Mail: office@k-rt.at Kontaktseite: Kontakt