Kaution nicht zurückbekommen? – Ihre Rechte und nächsten Schritte nach österreichischem Mietrecht

Warum gibt es überhaupt eine Mietkaution?

Die Kaution (auch „Sicherheitsleistung“) schützt Vermieter:innen vor offenen Mietzins- oderBetriebskostenforderungen sowie vor Schäden, die über die gewöhnliche Abnützunghinausgehen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag darf keine Kaution verlangt werden.

Gesetzlicher Rahmen “Made in Austria”

Wesentliche Eckpunkte:

  • Höhe: Gesetzlich nicht gedeckelt, üblich sind drei Bruttomonatsmieten; über sechs Monatsmieten kann sittenwidrig sein.
  • Unzulässige Überhöhe: Beträge über sechs Monatsmieten können als verbotene Ablöse binnen zehn Jahren zurückgefordert werden.
  • Treuhändige Verwahrung: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und zinsbringend angelegt werden; die Zinsen stehen der Mieterseite zu.

Wann wird die Kaution fällig?

Nach Mietende und ordnungsgemäßer Wohnungsrückgabe ist die Kaution unverzüglich samt Zinsen zurückzuzahlen. In der Praxis gelten zwei bis vier Wochen als angemessene Frist; länger nur, wenn noch Nebenkostenabrechnungen fehlen.

Einbehalt: In diesen Fällen (und nur dann) darf der Vermieter zugreifen

  1. Rückstände bei Miete oder Betriebskosten
  2. Nachzahlungen aus noch offenen Jahresabrechnungen
  3. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen (Beweislast liegt beim Vermieter)

Verjährungsfristen bei Kaution nicht vergessen

  • Kautionsrückforderung: 30 Jahre (allgemeine Verjährungsfrist).
  • Rückforderung verbotener Ablösen: 10 Jahre ab Zahlung.

So holen wir Ihr Geld zurück – Fahrplan in drei Schritten

  1. Sie sichern Beweise: Übergabeprotokoll, Fotos, Zahlungsbelege.
  2. Wir fordern den Vermieter zur Rückzahlung bspw. mit 14-tägiger Frist auf und machen ausgerichtlich Druck.
  3. Klage beim Bezirksgericht: Außerstreitverfahren oder Mahnklage; Streitwert bis 5 000 € läuft im vereinfachten Verfahren.

Praxisbeispiele zum Thema Kaution

Beispiel 1 – Offene Betriebskosten:
Frau M. zahlt ihre Miete stets pünktlich. Nach Mietende behält der Vermieter die 1 500 € Kaution bis zur jährlichen Betriebskostenabrechnung ein. Als im September 2024 eine Nachzahlung von 180 € feststeht, überweist er innerhalb einer Woche den Restbetrag plus Zinsen.

Beispiel 2 – Überhöhte Kaution:
Ein Studierender wird bei Abschluss eines befristeten Mietvertrags zur Zahlung von acht Bruttomonatsmieten (5 600 €) aufgefordert. Er klagt auf Rückzahlung des übersteigenden Betrags. Das Bezirksgericht gibt ihm Recht und der Vermieter muss 1 400 € plus Zinsen erstatten.

FAQ Kaution – Ihre Rechte

  1. Gibt es eine gesetzliche Pflicht, überhaupt eine Kaution zu stellen?

    Nein. Nur eine vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag kann eine Pflicht begründen.

  2. Muss der Vermieter über die Art der Veranlagung Auskunft geben?

    Ja – auf Verlangen schriftlich.

  3. Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn noch Betriebskosten offen
    sind?

    Bis eine nachvollziehbare Jahresabrechnung vorliegt – in der Regel nur einige Monate nach Mietende.

Praxis-Tipps fürs nächste Mietverhältnis

Mietkaution nie bar aushändigen; besser verpfändetes Sparbuch oder Treuhandkonto vereinbaren.

  • Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug unterschreiben.
  • Alle Kommunikation schriftlich führen und aufheben.
  • Rechtschutz – speziell Mietrecht – lohnt sich bereits bei Wohnungssuche.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt ein ausgewähltes Thema, das auszugsweise und überblicksmäßig dargestellt wird, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat oder gewährleisten kann. Er ersetzt keinesfalls individuelle Rechtsberatung, die wir ausdrücklich empfehlen, und für die wir gerne zur Verfügung stehen. Telefon: 0316 / 207 207 Mail: office@k-rt.at Kontaktseite: Kontakt