Müssen Mieter zahlen, wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät kommt?
Soweit die Betriebskostenbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) anwendbar sind, müssen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres den Mietern zugänglich gemacht werden. Doch was passiert, wenn die Abrechnung erst später erfolgt? Müssen Mieter den sich daraus ergebenden Nachzahlungsbetrag dann noch begleichen? Und gilt dies für alle Arten von Mietwohnungen gleichermaßen? Mietwohnung ist nicht gleich Mietwohnung. … Read more