Schadenersatz bei „Schockschäden“

Bei einschneidenden Ereignissen wie beispielsweise Autounfälle kommt es oft zu Verletzungen der Beteiligten. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Betroffenen Schadenersatz zu, der beispielsweise vom Verursacher des Unfalls gefordert werden kann.

In Österreich ist es aber unter bestimmten Umständen auch möglich, für sogenannte immaterielle Schäden Schadenersatz zu fordern.

Als Schockschaden bezeichnet man einen immateriellen Schaden, der aus einem extrem belastenden Ereignis resultiert. Typischerweise umfasst dieser Schaden psychische Leiden wie Trauer, Angstzustände oder posttraumatische Belastungsstörungen, die infolge eines traumatischen Ereignisses entstehen. Diese Art des Schadens unterscheidet sich von physischen Verletzungen und materiellen Schäden, da er vorwiegend die psychische und emotionale Verfassung der betroffenen Person beeinträchtigt. Diese Art des Schadens wird oft in Fällen geltend gemacht, in denen Personen Zeugen eines traumatischen Ereignisses waren oder durch ein solches indirekt betroffen sind.

Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht nur bei direkten physischen Verletzungen besteht, sondern auch bei schwerwiegenden psychischen Folgen eines Ereignisses.

Direkte und indirekte Schockschäden

In der Rechtspraxis wird zwischen direkten und indirekten Schockschäden unterschieden:

  • Direkte Schockschäden entstehen, wenn die betroffene Person unmittelbar an dem traumatischen Ereignis teilnimmt oder dieses miterlebt. Beispiele hierfür können Zeugen eines schweren Unfalls oder eines Gewaltverbrechens sein.
  • Indirekte Schockschäden treten auf, wenn die Person nicht direkt am Ereignis beteiligt war, aber dennoch einen Schaden erleidet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Angehörige von den schweren Verletzungen oder dem Tod eines nahestehenden Menschen erfahren.
  • insbesondere die Frage der Vorhersehbarkeit und der Adäquanz des Schadens relevant.

Die Beurteilung von Schockschäden kann jedenfalls sehr komplex sein, daher ist die detaillierte Betrachtung jedes einzelnen Falls sehr wichtig.

Aktuelle Entwicklung

Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat seine Rechtsprechung zum Ersatz von Schockschäden in einer aktuellen Entscheidung neu entwickelt: Bei einem Motorradausflug stellten Motorradfahrer ihre Mopeds aufgrund technischer Probleme am Fahrbahnrand einer Bundesstraße ab. Ein Fahrer eines PKWs kam von der Fahrbahn ab, und fuhr ungebremst in die Gruppe der Motorradfahrer. Dabei starben zwei Personen, es gab auch Verletzte. Der beste Freund eines tödlich Verunglückten war „ein paar Sekunden nach dem Unfall bei den Verletzten, versuchte noch erste Hilfe zu leisten, konnte aber den Tod seines besten Freundes noch an der Unfallstelle nicht verhindern. Das Miterleben des Unfalls versetzte den Kläger in einen schockartigen Zustand. Er erlitt eine akute Belastungsreaktion, die in eine posttraumatische Belastungsstörung überging.“ Der OGH hat nun in seiner Entscheidung 2 Ob 208/23m vom 14.12.2023 (siehe Link https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/schockschaden-bei-aus-der-naehe-beobachtetem-unfalltod-des-besten-freundes/; zum Volltext im RIS: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&Norm=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=2Ob208%2f23m&VonDatum=&BisDatum=09.01.2024&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ImRisSeitChangeSet=Undefined&ImRisSeitForRemotion=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=a2d61d4c-cae6-486f-be6d-41ee4ce97582&Dokumentnummer=JJT_20231214_OGH0002_0020OB00208_23M0000_000) die Entscheidung, dem Freund Schockschaden zuzusprechen, bestätigt. Darüber wurde auch medial ausführlich berichtet (siehe zB DiePresse (Paywall): https://www.diepresse.com/18009636/guter-freund-starb-geld-fuer-den-erlittenen-schock?utm_term=22012024&utm_id=18017753&utm_campaign=Rechtspanorama&utm_medium=email&_hsmi=81747294&_hsenc=p2ANqtz–FDDFmzwyuRO1uRzyyuEVEztd2y1u8XAijGhzOCmtcp2J-x6PvdjaZja-CMVf2iAjjW-8SfTJ4IFKaeXmLIBRkc1ZLUw&utm_content=Rechtspanorama%20Newsletter&utm_source=hs_email)

Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen für Schockschadenersatz

Das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schockschadenersatz in Österreich folgt bestimmten rechtlichen Schritten und Anforderungen. Zunächst wird der Anspruch gegebenenfalls außergerichtlich geltend gemacht. In gewissen Fällen muss der Anspruch aber bei einem zuständigen Gericht eingereicht werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Einreichung einer Klage, in der die Umstände des Falls detailliert dargelegt und die geforderten Ansprüche spezifiziert werden. Der Prozess kann je nach Komplexität des Falls und der Gerichtsbarkeit variieren. Es ist empfehlenswert, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, der auf Schadenersatzrecht spezialisiert ist, um eine fachgerechte und effektive Vorgehensweise zu gewährleisten.

Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs auf Schockschadenersatz ist es unerlässlich, entsprechende Nachweise und Dokumentationen vorzulegen. Dazu gehören:

  • Medizinische Gutachten und Berichte, die den psychischen Schaden und dessen Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen dokumentieren.
  • Zeugenaussagen oder polizeiliche Berichte, die das traumatische Ereignis und die Beteiligung oder Betroffenheit des Klägers belegen.
  • Eventuell vorliegende Dokumente wie Fotos oder Videos, die weitere Einblicke in den Vorfall oder dessen Auswirkungen geben können.

Sachverständige und Gutachter spielen eine entscheidende Rolle im Prozess der Geltendmachung von Schockschadenersatzansprüchen. Sie sind oft erforderlich, um bestimmte Aspekte des Falls zu klären, insbesondere in Bezug auf die medizinische Bewertung des psychischen Schadens. Ein medizinischer Sachverständiger kann beispielsweise die Tiefe und den Umfang der psychischen Verletzungen beurteilen und deren Zusammenhang mit dem traumatischen Ereignis bestätigen. Diese Expertenmeinungen sind oft ausschlaggebend dafür, wie das Gericht den Fall bewertet und ob der Anspruch auf Schadenersatz anerkannt wird.

Rolle der Anwaltskanzlei für Schockschadenersatz

Die Rolle einer Anwaltskanzlei ist im Kontext von Schockschadenersatzansprüchen in Österreich von zentraler Bedeutung. Anwaltskanzleien bieten nicht nur rechtliche Vertretung, sondern auch eine umfassende Unterstützung und Beratung für Betroffene. Sie helfen bei der Bewertung der Ansprüche, bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente und Beweise und vertreten die Interessen der Mandanten vor Gericht. Zudem bieten sie Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen und anderen beteiligten Parteien. Wir haben viel Erfahrung auf diesem Gebiet und können die Erfolgschancen eines Anspruchs deutlich erhöhen, indem wir auf unsere Kenntnisse und Erfahrungen mit ähnlichen Fällen zurückgreifen.

Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, die für Betroffene von Schockschäden relevant sind. Dazu gehören:

  • Erstberatung, um den Sachverhalt zu erfassen und eine erste rechtliche Einschätzung zu geben.
  • Unterstützung bei der Sammlung und Aufbereitung von Beweismitteln, wie medizinischen Gutachten und Zeugenaussagen.
  • Vertretung vor Gericht und bei Verhandlungen mit Versicherungen oder anderen beteiligten Parteien.
  • Beratung hinsichtlich möglicher Ansprüche, Verfahrensschritte und Erfolgsaussichten.

Diese Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, unsere Mandanten durch den oft komplexen juristischen Prozess zu führen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Fazit

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich des Schockschadens sind dynamisch und könnten sich in Zukunft weiterentwickeln. Diese Entwicklungen könnten eine noch präzisere Definition und Abgrenzung von Schockschäden, eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine veränderte Bewertung der Schadenersatzansprüche umfassen. Es ist auch möglich, dass neue Urteile neue Präzedenzfälle schaffen, die die Handhabung von Schockschäden in Österreich weiter prägen werden.

Für Betroffene und Interessierte ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass jeder Fall individuell ist und eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich ist. Personen, die glauben, einen Schockschaden erlitten zu haben, sollten sich umgehend an eine qualifizierte Anwaltskanzlei wenden, um ihre Situation zu besprechen und eine Einschätzung ihrer Ansprüche zu erhalten. Es ist zudem ratsam, alle relevanten Dokumente und Beweise sorgfältig zu sammeln und sich auf ein möglicherweise langwieriges Verfahren einzustellen. Abschließend sollten Betroffene bedenken, dass die Geltendmachung von Schockschadenersatz nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Herausforderung darstellt, und gegebenenfalls psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie glauben, dass Sie oder jemand, den Sie kennen, von einem Schockschaden betroffen sind und rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung von Fällen rund um Schockschadenersatz. Wir bieten eine persönliche und einfühlsame Beratung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände zu verstehen. Unser Ziel ist es, Sie durch den rechtlichen Prozess zu führen und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen. Wir laden Sie ein, sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Erstberatung zu vereinbaren.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt ein ausgewähltes Thema, das auszugsweise und überblicksmäßig dargestellt wird, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat oder gewährleisten kann. Er ersetzt keinesfalls individuelle Rechtsberatung, die wir ausdrücklich empfehlen, und für die wir gerne zur Verfügung stehen. Telefon: 0316 / 207 207 Mail: office@k-rt.at Kontaktseite: Kontakt