Albtraum auf Reisen: Rechte und Entschädigung bei Reisemängeln im Urlaub

Auf einer Schiffsreise in Griechenland wird der Urlaub einer Frau zum Albtraum – wegen unzumutbarer Mängel klagte sie auf Entschädigung. Doch von Anfang an: Die Schiffsreise führte durch die griechischen Sporaden mit einem kleinen, einfach ausgestatteten Schiff, das 2016 renoviert worden war. Die Urlauberin erwartete geringe Standards, jedoch wurde ihre Reise von zahlreichen Mängeln und Problemen überschattet, die über das normale Maß hinausgingen.

Während der Reise stellte sie fest, dass der Komfort und die Sicherheitsstandards extrem niedrig waren: Abgasgeruch in der Kabine, fehlende Klimaanlage, kein warmes Wasser, Stromausfälle und nicht funktionierende Sanitäranlagen. Der Kapitän, der laut Prospekt Deutsch sprechen sollte, beherrschte die Sprache nicht, übernachtete im Speiseraum und schien pflegebedürftig. Das Schiff war von Anfang an instabil, die Rettungsboote schwer zugänglich, und die Besatzung benutzte Zeitungen, um Öl im Maschinenraum aufzusaugen.

Nach vier Tagen entschied sich die Frau, die Reise abzubrechen. Der Veranstalter bot ihr ein Hotel und die Rückreise an, lehnte jedoch eine volle Rückerstattung ab, da die gebuchte Leistung als erbracht betrachtet wurde. Die Frau forderte den vollen Reisepreis von 1519 Euro zurück sowie eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude. Das Gericht sprach ihr etwa 60 % der Reisekosten als Erstattung zu und entschied, dass sie zusätzlich 50 Euro pro Tag für entgangene Urlaubsfreude erhält – weniger als die geforderten 100 Euro.

Das Gericht argumentierte, dass bei solchen Schiffsreisen Abstriche zu erwarten seien, das Erlebte jedoch den zugesagten Standard klar unterschritt. In der Berufung bestätigte das Handelsgericht die Entscheidung, stellte jedoch klar, dass man auch auf einem Schiff bestimmten Mängeln entgehen könne, wie die Frau es durch Duschen in den Häfen tat.

Reisemängel in Österreich geltend machen: Ihre Rechte und Vorgehensweise

Das oben angeführte Beispiel zeigt, dass man als Kunde nicht wehrlos ist. In Österreich können Reisende unter anderem bei erheblichen Mängeln an einer Pauschalreise eine Preisminderung und, bei gravierenden Beeinträchtigungen, zusätzlich eine Entschädigung für „entgangene Urlaubsfreuden“ verlangen. Wichtig kann es sein, die Mängel umgehend vor Ort dem Reiseveranstalter zu melden und diese mit Beweisen wie Fotos oder schriftlichen Bestätigungen zu dokumentieren. Sollte der Veranstalter keine Abhilfe schaffen, kann der Reisende nach Rückkehr innerhalb von zwei Jahren eine Preisminderung oder Entschädigung geltend machen. Die Höhe der Rückerstattung orientiert sich an der Schwere der Mängel und deren Einfluss auf den Reisegenuss, wobei Gerichte in Österreich Obergrenzen von 50 bis 120 Euro pro Tag festlegen können. Rechtliche Beratung kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen und die Chancen auf eine faire Entschädigung zu erhöhen.

Eine Beratung durch einen Anwalt kann helfen, die Erfolgschancen für eine Entschädigungsforderung realistisch einzuschätzen und sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt erfüllt werden. Gerade in komplexeren Fällen kann juristische Unterstützung entscheidend sein, um angemessene Preisminderungen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte optimal zu wahren. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

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