Poker, Schnapsen und Co.: Wann private Kartenspielen und Spielrunden in Österreich illegal werden

Im Wirtshaus, mit Freunden oder bei den Großeltern: Kartenspiele wie Poker, Schnapsen und dergleichen gehören für viele ganz selbstverständlich dazu. Doch wo endet die harmlose Freizeitbeschäftigung und wo beginnt ein aus rechtlicher Sicht problematisches Glücksspiel.

Diese Frage ist keineswegs nur theoretischer Natur. Denn was im privaten Rahmen noch unbedenklich erscheinen mag, kann unter bestimmten Umständen rasch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob um Geld gespielt wird, sondern vor allem, wie eine solche Spielrunde organisiert ist, wie regelmäßig sie stattfindet und ob daraus wirtschaftliche Vorteile gezogen werden.

Darüber und vom Schicksal dreier Innsbrucker, die dem Finanzamt nun € 480.000 zahlen müssen, berichtete die Kleine Zeitung vor Kurzem.

Siehe: https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/20547011/im-wirtshaus-oder-am-wohnzimmertisch-ab-wann-poker-schnapsen-und-co

Wann aus einem Kartenspiel ein strafbares Glücksspiel wird

Grundsätzlich sind private Kartenspielrunden unter Freunden nicht verboten. Treffen sich Personen gelegentlich zum Schnapsen oder Poker und spielen dabei um kleine Einsätze, ist dies in der Regel rechtlich unproblematisch.

Rechtlich kritisch kann es jedoch werden, wenn solche Spielrunden organisierter, regelmäßiger oder wirtschaftlich betrieben werden.

Unter bestimmten Umständen kann dann der Tatbestand des § 168 StGB erfüllt sein. Diese Bestimmung stellt das Veranstalten oder Fördern eines verbotenen Glücksspiels unter Strafe. Bemerkenswert ist dabei, dass bereits die Förderung der Abhaltung einer solchen Zusammenkunft strafbar sein kann. Das bedeutet, nicht nur der tatsächliche Veranstalter, sondern auch Personen, die organisatorisch mitwirken, können sich strafbar machen.

Der Fall aus Innsbruck

Im besagten Fall in Innsbruck wurde die Tätigkeit beispielsweise nicht mehr als bloßes Freizeitspiel, sondern als illegales Glücksspiel gewertet. Begründet wurde dies mit der Organisation, der Regelmäßigkeit und dem Anteil vom Pot, den der Veranstalter erhielt. Als Folge wurden Geldstrafen sowie bedingte Haftstrafen verhängt.

Die steuerliche Dimension

Eine besonders große Rolle spielte in diesem Zusammenhang jedoch auch die steuerrechtliche Seite des Falles.

Wenn durch solche Veranstaltungen Einnahmen erzielt werden, etwa durch Teilnahmegebühren oder einen Anteil vom Spieleinsatz („Rake“), können diese steuerpflichtig sein. Werden entsprechende Einnahmen nicht ordnungsgemäß erklärt, kann dies finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Innsbrucker Fall führte dies dazu, dass eine Summe von rund € 480.000 an das Finanzamt zu entrichten war.

Fazit

Der Fall zeigt, dass die Grenze zwischen harmloser Freizeitbeschäftigung und rechtlich problematischem Glücksspiel schneller überschritten sein kann, als viele annehmen. Dabei kommt es nicht zwingend darauf an, dass der Veranstalter selbst einen Gewinn erzielt. Gerade für Betreiber von Lokalen oder Personen, die regelmäßig Spielrunden organisieren, empfiehlt es sich daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt ein ausgewähltes Thema, das auszugsweise und überblicksmäßig dargestellt wird, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat oder gewährleisten kann. Er ersetzt keinesfalls individuelle Rechtsberatung, die wir ausdrücklich empfehlen, und für die wir gerne zur Verfügung stehen. Telefon: 0316 / 207 207 Mail: office@k-rt.at Kontaktseite: Kontakt